Neue Anforderungen an die energetische Effizienz von Klimaanlage
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Klimaanlagen mit einer Kälteleistung größer 12 kW müssen einer energetischen Inspektion unterzogen werden. Nach § 12 EnEV ist die energetische Inspektion an diesen Anlagen verpflichtend durchzuführen und die Bescheinigung darüber der zuständigen Behörde vorzulegen.
Die verpflichtung zur energetischen Inspektion besteht grundsätzlich für alle Anlagen, die seit dem 1. Oktober 2007 errichtet wurden, nach Ablauf des zehnten auf das Inbetriebnahme folgendes Jahres. Bereits vorher bestehende Anlagen sind nach fest vorgeschriebenen Übergangsfristen zu inspizieren.
Neue und am 01.10.2007 max. 4 Jahre alte Anlagen: – erstmals am 10. Jahr nach der Inbetriebnahme – wiederkehrende Prüfung der Anlage alle 10 Jahre
Ältere Anlagen: – mehr als 4 Jahre alte Anlagen bis zum 30.09.2013 – mehr als 12 Jahre alte Anlagen bis zum 30.09.2011 – mehr als 20 Jahre alte Anlagen bis zum 30.09.2009
Doch was umfasst die energetische Inspektion?
Die energetische Inspektion soll kurz gefasste, fachliche Hinweise zu einer kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaft der Anlage, für deren Austausch oder für alternative Lösungen geben. Zu prüfen sind in jedem Fall die System-Komponenten mit wesentlichem Einfluss auf die energetische Effizienz der gesamten Anlage und die Bemessung des Gesamtsystems.
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