KB - Kälteberatung - Sachverstaendigung

Sachverständigen-Tätigkeit

Expert activity

Sachverständigen-Tätigkeit – Guter Rat muss nicht teuer sein!

Bei KB KälteBeratung gilt: „Guter Rat ist wertvoll“! Sie haben eine Kälte-, Klima- oder energietechnische Anlage? Dann kann es auch für erfahrene Betreiber schwer sein zu erkennen, ob und wenn ja, welche baulichen bzw. technischen Mängel vorliegen.

Schnell stellen sich dann weitere meist gewährleistungs-, versicherungsrelevante bzw. rechtliche Fragen:
Wurden die einschlägigen Regeln und Normen befolgt, wurde planungsgemäß ausgeführt, wie kann man einen Schaden adäquat dokumentieren etc.? Vielleicht benötigen Sie aber auch einfach eine zweite Meinung?

Die KB KälteBeratung verfügt als Ingenieurbüro für Energie- und Kältetechnik über erfahrene und zertifizierte Sachverständige. Wir begutachten Ihre Anlage und stellen fest, ob vertraglich vereinbarte Leistungs- und Effizienzwerte tatsächlich erreicht werden. Auch prüfen wir zum Beispiel erstellte Dokumente zu Druckproben oder Dichtheitsprüfungen, führen in Ihrem Namen Abnahmen durch und begleiten Erstinbetriebnahmen.

Als Betreiber eingangs erwähnter Anlagen unterliegen Sie auch bei mängelfreiem Betrieb gegebenenfalls umfangreichen Überwachungs-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Diese Pflichten sind in einer Vielzahl verschiedenster, sich teilweise widersprechender oder zumindest Verunsicherung stiftender Verordnungen und Richtlinien geregelt. Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit kennen wir sämtliche Betreiberpflichten und manövrieren Sie sicher durch diesen „Pflichtendschungel“ hindurch.

Prüfungen durch unabhängige Sachverständige sind Bestandteil der ganzheitlichen Anlagenüberwachung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG). Als unabhängige Sachverständige übernehmen wir für Sie auch die sicherheitstechnischen Prüfungen von NH3-Kälteanlagen nach § 29a BlmSchG sowie die Prüfungen dazugehöriger Unterlagen. Dazu erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Gutachten, welches ein behördliches Gutachten ersetzt. Dies umfasst die erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Ammoniakkälteanlagen der Nr. 10.25 des Anhangs der 4. BImSchV.

Die zuvor beschriebenen Leistungen bezeichnen wir bei KB KälteBeratung als „Sachverständigentätigkeit“. Darüber hinaus bieten wir für Sie die Leistungen „Planung“, „Prüfung & Koordination“, „Betreuung“, und „Fördermittel an.

Wir beraten Sie gerne, welches die für Sie optimale Lösung ist.

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